Arbeitsschutz

Ermittelt und bewertet: Checkliste für Gefährdungsbeurteilungen

Acht Schritte, um Risiken zu reduzieren

11 Minuten22.11.2019

Prävention ist besser als Heilung. Der systematische Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt mit dem Erstellen der Gefährdungsbeurteilung. Sie unterstützt dabei, Unfälle und Berufskrankheiten vorzubeugen. Unternehmen sollten sich bei der Arbeitsplatzgestaltung stets fragen: Liegt eine Gefährdung vor? Falls ja: Wie äußert sich diese und wie hoch ist das Risiko? Im Anschluss sind Maßnahmen zu treffen, die Gefährdungen für Mitarbeiter minimieren.

Dabei spielen nicht nur moralisch-ethische und finanzielle Interessen eine Rolle. Die Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften verankert (Arbeitsgesetz (ArG) Art. 3–9, Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art 6, Abs. 1 und in der EKAS Richlinine 6508). Unternehmen müssen die Beurteilung des Arbeitsplatzes gemäß EKAS 6508 Punkt 3 Abs. 3.1 - 3.2 dokumentieren. Gleiches gilt für die abgeleiteten Maßnahmen und deren Ergebnisse. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in den Betrieben hat der Gesetzgeber nicht genau definiert, wie die Vorgehensweise und Form der Dokumentation im Detail auszusehen hat. Gefährdungsbeurteilungen müssen jedoch immer vollständig und sachlich korrekt sein.

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) empfiehlt, acht Schritte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu beachten. Der untenstehende Ablauf  ist an dieses in der Praxis bewährte Vorgehen angelehnt.

1.    Gefährdungsermittlungsart festlegen
2.    Gefährungsbeurteilung vorbreiten (Betrieb in Basis- und Teilprozess unterteilen)
3.    Gefährungen vor Ort identifizieren (Arbeitsablauf, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe)
4.    Gefährdungen ermitteln und bewerten.
5.    Massnahme definieren
6.    Massnahmen umsetzen
7.    Massnahmen überprüfen
8.    Gefährdungsermittlung regelmässig prüfen und aktualisieren.

Es bietet sich an, Checklisten dieser Art digital zu verwalten. So können Sie sie um weitere Merkmale ergänzen oder überprüfen, ob Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie die Möglichkeit haben, die Checkliste anderen Beteiligten unkompliziert zur Verfügung zu stellen. 

Tipp

Die üblichen Schritte von Gefährdungsbeurteilungen vollziehen Sie mit einer HSEQ-Software intuitiv. Erfahren Sie hier, wie Sie Quentic Arbeitssicherheit dabei unterstützen kann.

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